AGB
AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Firma PRO DACH 23- Inhaber Stefan Schmidt
Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Firmen die in der VOB/B vereinbarten Klauseln. Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Privatkunden die in der BGB vereinbarten Klauseln. Abweichend von den Bestimmungen in der VOB/B für Firmenkunden und in der BGB für Privatkunden gelten unsere AGB wie folgt:
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§1 Angebotsfrist
Die Angebotsfrist enthält normal eine vierwöchige Bindung ab Erstellungsdatum. Ausschließlich und nur innerhalb dieser Frist kann eine Garantie für eventuell ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen gewährt werden, so dass etwaige Angebotssummensteigerungen vermieden werden.
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§2 Aufmaß
Die Firma PRO DACH23 behält sich vor, sämtliche Dachflächen zusätzlich digital über das Programm „BMI Plan Master“ aufmessen zu lassen.
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§3 Zahlungsziele / Fälligkeiten
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, wenn nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren für erhöhten Büroaufwand fällig. Unberechtigter Skontoabzug wird sofort nachgefordert. Die Firma PRO DACH23 behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Entsorgungsaufwand, Materialien, usw.). Bei Auftragsstornierungen können evtl. Kosten anfallen für Einteilungsarbeiten sowie evtl. bestellte Materialien, die schon bestellt sind oder deren Rücknahme – Stornokosten. Bitte achten Sie immer darauf, dass die Rechnungsanschrift korrekt ist, sollte das nicht der Fall sein, so ändert das nichts am Rechnungsdatum. Für das Umschreiben der Rechnung fallen zusätzliche Kosten von € 35,00 und Porto zzgl. der geltenden MwSt. pauschal an.
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§3.1 Abschlagszahlungen
Der prozentuelle Anteil der Abschlagszahlungen ist wie folgt gestaffelt: Vor Ausführungsbeginn ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Angebotsbruttosumme sofort für Baustelleneinrichtung, Materialbestellungen sowie Materialanlieferungen zu entrichten. Weitere 20 % werden fällig, wenn 1/3 der geplanten Arbeiten fertiggestellt sind. Nochmals werden weitere 20 % fällig, wenn 2/3 der Arbeiten fertiggestellt sind. Die restlichen 10 % sind nach Fertigstellung in 14 Tagen ohne Skonto zu bezahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PRO DACH23. Wir weisen darauf hin, dass wir mit einem Abrechnungscenter arbeiten, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen fallen durch das Abrechnungscenter Gebühren an. Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden, erhält die Firma PRO DACH23 den Rechnungsbetrag vom Auftraggeber, sprich die Kunden müssen in Vorleistung gehen. Der Auftragnehmer erhält das Geld von seiner Versicherung. Bei größeren Baustellen erlaubt sich die Firma PRO DACH23 für Fremdleistungen, wie z. B. Gerüstkosten, Arbeitsbühnen, Gerätschaften, Containerkosten sowie Materialkosten eine Abschlagsrechnung zu stellen, da sie diese Kosten auch sofort entrichten muss.
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§4 Rechnungsanschrift/ Anschrift des Bauvorhabens sowie Eigentümeranschrift
Ist es der Fall, dass die schriftliche Auftragserteilung durch eine zweite Person an die Firma PRO DACH23 erteilt wird, muss dem Auftragnehmer mitgeteilt werden, dass der Auftraggeber nicht zugleich der Eigentümer ist und muss zugleich der Firma PRO DACH23 die Daten des Eigentümers bekannt gegeben und in diesem Fall eine Vollmacht vom Eigentümer vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, so kann es sich eventuell um eine strafbare Handlung handeln. Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies umgehend dem Auftragnehmer mitzuteilen. Sollte dies versäumt werden, werden die anfallenden Kosten für erhöhten Büroaufwand – wie Rechnungsumschreibung, Porto usw. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben uns unverzüglich nach Änderung mitzuteilen sind.
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§5 Auftragserteilung
Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilungen berücksichtigt und entgegengenommen werden können. D.h., nach umgehender Überprüfung Ihres Auftrags erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung. Einige Tage vor Beginn der Arbeiten wird der Auftraggeber von der Firma PRO DACH23 telefonisch kontaktiert, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren und abzustimmen. Sowohl vor Ort, als auch bei der telefonischen Terminierung können auch eventuelle Fragen geklärt sowie Wünsche und Anregungen besprochen werden. Ausführungstermine werden dabei individuell vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich vor, zugesagte Termine im angemessenen Rahmen zu verschieben, zum Beispiel aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie ungeeigneter Witterung, Material-/ Lieferschwierigkeiten o.ä. Kommt es zu kurzfristigen Terminverzögerungen seitens des Auftraggebers, zum Beispiel durch verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten/ Vorgewerken, hat er diese zu vertreten.
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§6 Auftragsstornierung
Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Auftragserteilung akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialen verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48-stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Genehmigungen der Stadt o. d. Landkreises usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte es sich um größere Arbeiten handeln, die von unserem Hause terminiert werden müssen, fällt eine Stornogebühr von 20% der Netto-Auftragssumme an zzgl. der eventuell bestellten Materialien oder die ggfs. Rückgabe Stornogebühren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d. h. auch für Arbeiten im (Reparatur- und Dienstvertrag) Wartungssektor einzuhalten ist.
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§7 Regiearbeiten / Dienstvertrag
Unsere Leistungen sind auf der Basis des Dienstvertrags nach deutschem Schuldrecht. Die Firma PRO DACH23 leistet Dienste und der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung, z. B. bei Wasserschäden, klein Reparaturen, usw. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei Regiearbeiten-Reparaturarbeiten nicht nach der VOB/B arbeiten, wie z.B. der Punkterstellung eines örtlichen prüfbaren Aufmaßes. Die Firma PRO DACH23 ist kein Planungsbüro, somit muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich mitteilen, dass das gewünscht wird. Natürlich müssen diese Arbeiten gesondert zu unseren Meisterstundensätzen nach Zeit oder pauschal vergütet werden, zzgl. gesetzlicher MwSt.
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§8 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
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§9 Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht
Sollten während der Arbeiten mögliche unvorhersehbare Arbeiten anfallen, die im Vorfeld nicht erkennbar waren, oder die uns nicht vom Auftraggeber mitgeteilt worden sind, teilen wir das den Auftraggeber unverzüglich mit. Wünscht der Auftraggeber, dass wieder weitergearbeitet wird, muss der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht nach § 650i BGB verzichten. Sollte er dieses nicht schriftlich unverzüglich machen, ist die Firma PRO DACH23 verpflichtet, die 14-tägige Widerrufsfrist abzuwarten und die Arbeiten einzustellen. Die gesonderten Arbeitsmaßnahmen zur Absicherung der Baustelle müssen in diesen Fall gesondert in Rechnung gestellt werden, auch weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es evtl. aufgrund der Einstellung durchaus möglich sein kann, dass es bei der Wiederaufnahme der Arbeiten nach Ablauf der Frist durchaus zu den weiteren Verzögerungen kommen kann für die der Auftragnehmer nichts kann.
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§10 Leistungsverzeichnis / Abnahme
Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Maße übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein, zählen die Rapporte als unterschrieben -sprich akzeptiert, ggfs. sind diese Voraussetzungen ausdrücklich durch den Auftraggeber nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen. Für die eventuellen Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber aufzukommen. Es ist sicher zu stellen, dass der Auftraggeber persönlich oder eine durch ihn bevollmächtigte Person unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort das Bauvorhaben abnimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Die Mitteilung über die Fertigstellung ist der Zustellung der Rechnung über fertiggestellte Leistungen gleichzustellen. Zur Vereinbarung eines gesonderten Abnahmetermins weisen wir Sie darauf hin, dass dieser kostenpflichtig zu unseren aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt wird. Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Leistung 12 Werktage nach Zugang der Fertigmeldung oder Zugang der Rechnung als abgenommen. Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme begonnen, so gilt die Leistung ebenso als abgenommen. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Teilabnahme bzw. Abnahme der Gesamtleistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten, sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
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§11 Material- und Produktgarantie
Die Firma PRO DACH23 kann für die vom Auftraggeber gewünschten Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhält der Auftraggeber ausschließlich nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen. Auf Anfrage kann der Auftraggeber Hersteller- Datenblätter vom Auftragnehmer anfordern.
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§12 Gewährleistung
Für Neu -und Altbausanierungen im Flachdach- und Steildachbereich gelten für Geschäftskunden die in der VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Für Neu -und Altbausanierungen im Flachdach- und Steildachbereich gelten für Privatkunden die in der BGB geregelten Gewährleistungsansprüche. Die VOB oder BGB gelten nicht für Dienstverträge, in diesen Fall gelten unsere AGB. Gewährleistungsansprüche im Bereich von Reparaturen (Dienstverträge) sind ausgeschlossen, ausgenommen hierfür sind Bauabschnittsteile und objektbezogene Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma PRO DACH23 vereinbart worden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Auftraggeber mit der Firma PRO DACH23 einen Vertrag über einen mind. einmal jährlichen Dach-Check oder einen Dachwartungsvertrag abschließt über die Dauer der vereinbarten und gewünschten Gewährleistungsfrist, so dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht und Rechtssicherheit nachkommt. Und die Firma PRO DACH23 die Reparaturarbeiten im Altbestand einmal jährlich überprüfen kann. Diese müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. In den Sondervereinbarungen ist die Gewährleistungsdauer festgelegt.
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§13 Hinweise
Die Bringschuld der Firma PRO DACH23 in Bezug auf den Gewährleistungsanspruch beschränkt sich für sämtliche Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten rein auf die von der Firma PRO DACH23 erbrachten und geleisteten Arbeiten (und nur auf die zum Zeitpunkt erfolgten Arbeiten) und im Schadensfall nicht darüber hinaus. Die Firma PRO DACH23 kann keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen, die noch zusätzlich an Objekten zu machen sind, die nicht von der Firma PRO DACH23 selbst durchgeführt wurden. Die Firma PRO DACH23 behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden umgehend auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Änderungen bei und während der ausgeführten Bauphasen werden dem Auftraggeber umgehend schriftlich zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der schriftlichen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGBs als angenommen. Der Auftraggeber wird in dem Schreiben auf die Bedeutung dieser einwöchigen Frist gesondert hingewiesen. Tritt eine Bestimmung der AGB aufgrund einer Änderung außer Kraft, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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§14 Haftungshinweis
Alle Angaben auf den Seiten der Firma PRO DACH23 haben wir sorgfältig überprüft. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Web-Sites, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Inhalt und Struktur der Homepage PRO DACH23 sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildern bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma PRO DACH23.
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§15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Firma PRO DACH23 ist das Amtsgericht Haldensleben. Bei Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber den Gerichtsstand der Firma PRO DACH23.

